Diese Zeichen wurden 2017 auch in den überarbeiteten Verkehrszeichenkatalog aufgenommen. Ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, Zeichen 278Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Zeichen 279Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit, Zeichen 280Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art, Zeichen 281Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Mai 2017 als Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erlassenen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) ersetzt.[3]. Elektrofahrzeuge, Zusatzzeichen 1052-30Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen, Zusatzzeichen 1052-31Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, Zusatzzeichen 1052-35Massenangabe (7,5 t), Zusatzzeichen 1052-37Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen, Zusatzzeichen 1052-39Auf dem Seitenstreifen, Zusatzzeichen 1053-30Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt, Zusatzzeichen 1060-10Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen, Zusatzzeichen 1060-11Auch Fahrräder und Mofas, Zusatzzeichen 1060-30Streugut (selbständiges Hinweiszeichen). Die Inschrift auf dem Verkehrszeichen in diesem Fall lautet “Aufmerksamkeit, die Zone des Abbrechens von Fersen!”. Frankreich | Ohne Geschwindigkeitsangabe hebt es sämtliche Tempolimits und Überholverbote auf. Seit 1. Dieses Schild sieht genauso aus wie das oben beschriebene, allerdings ist es durchgestrichen und komplett in grau gehalten. Spielstrasse / verkehrsberuhigter Bereich. Beschreibung Das doppelseitige Verkehrsschild "Tempo 20-Zone" mit der VZ 274.1-41 kombiniert die beiden Verkehrsschilder "Beginn einer Tempo 20-Zone" (VZ-Nr. [142] Verkehrszeichen, die ein zur Verkehrsregelung nicht … Im Jahr 2008 wurden folgende Sinnbilder in den Richtlinien für die touristische Beschilderung (RtB), Ausgabe 2008 von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, verbindlich veröffentlicht. Zeichen 201-53Andreaskreuz liegend mit Blitzpfeil: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! Portugal | Gefährdeter Bezirk. Worauf Sie beim Verkehrszeichen 290.1 "Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone" achten sollten & welche Strafen dort für das Parken drohen. Tempo 30 Zone : Definition: Eine Tempo 30 Zone ist ein abgegrenztes Gebiet, in welchem die Maximalgeschwindigkeit auf 30 km/h angesetzt ist. Und zwar besteht es aus einer rechteckigen Tafel, Format geschätzt 1x1m. Das Verkehrszeichen symbolisiert das Ende einer Zone, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist. Zu Beachten waren hierzu außerdem die am 1. Es gibt Verkehrszeichen, die sich mehr auf Fußgänger beziehen,und mit einer Geschlechtsmerkmal. 1910 bis 1923 • Ihre Anordnung und Aufstellung regelt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). April 1971[19] wird dieses Zeichen in Anlage 2a dargestellt. Die aktuelle rückseitige Beschriftung der Schilder besteht damit seit 2014 aus einem Aufkleber, der zum einen das EU-verordnete CE-Zeichen nach EN 12899-1 sowie das nach den deutschen Vorgaben angebrachte RAL-Gütezeichen und den Block mit den Reflexionsklassen und der Nutzungsdauer enthält. 1971 bis 1978 • Welche Kriterien es vorm Kaufen Ihres 30 zone schild durchgestrichen zu beachten gibt! Dieses Gebiet muss vom Erscheinungsbild her eine Einheit bilden. Dabei ist die Bedeutung der verschiedenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht immer bekannt. Zum 26. 1956 bis 1971 • Mai 1972 und 26. Egal ob auf der Autobahn, der Landstraße oder innerorts, weit und breit trifft der Verkehrsteilnehmer in Deutschland auf einen regelrechten Schilderwald. Im Rechtsgebrauch findet fast ausschließlich die … Bild 2Lichtzeichen.Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein. Verkehrszeichen: Absolutes Halteverbot (Anfang) Es gibt kein Verkehrsschild, das ganze Zonen mit absolutem Haltverbot ausweist. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Senkrechte getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss (getrennter Fuß- und Radweg, Z 241), da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt. Ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, Zeichen 282Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote, Zeichen 283-10Absolutes Haltverbot, Anfang, Zeichen 283-30Absolutes Haltverbot, Mitte, Zeichen 286-10Eingeschränktes Haltverbot, Anfang, Zeichen 286-20Eingeschränktes Haltverbot, Ende, Zeichen 286-30Eingeschränktes Haltverbot, Mitte, Zeichen 290.1Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, Zeichen 290.2Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone, Zeichen 295Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung, Zeichen 296Einseitige Fahrstreifenbegrenzung, Zeichen 299Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote, Zeichen 310-50Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, Zeichen 310-51Ortstafel (Vorderseite) mit Stadt, Zeichen 310-52Ortstafel (Vorderseite) mit Stadtteil, Zeichen 311-50Ortstafel einseitig, Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern, Zeichen 311-51Ortstafel einseitig, Rückseite aus je einem weiß- und gelbgrundigen Feld, Zeichen 314.1Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone, Zeichen 314.2Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, Zeichen 315-50Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-51Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Anfang);bisher Zeichen 315-52, Zeichen 315-52Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Ende);bisher Zeichen 315-51, Zeichen 315-52Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-55Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-56Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-57Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-58Parken auf Gehwegen – halb in Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 315-60Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, Zeichen 315-61Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links, (Anfang);bisher Zeichen 315-62, Zeichen 315-62Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links (Ende);bisher Zeichen 315-61, Zeichen 315-63Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-65Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-66Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-67Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-68Parken auf Gehwegen – ganz in Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 315-70Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-71Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Anfang), Zeichen 315-72Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Ende), Zeichen 315-73Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-75Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-76Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-77Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-78Parken auf Gehwegen – halb quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 315-80Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links, Zeichen 315-81Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Anfang), Zeichen 315-81Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Ende), Zeichen 315-83Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung links (Mitte), Zeichen 315-85Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts, Zeichen 315-86Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang), Zeichen 315-87Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende), Zeichen 315-88Parken auf Gehwegen – ganz quer zur Fahrtrichtung rechts (Mitte), Zeichen 325.1Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 325.2Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, Zeichen 327-50Tunnel, mit Längenangabe in m, Zeichen 332-21Ausfahrt von anderen Straßen, Zeichen 333-21Ausfahrt von anderen Straßen, Zeichen 333-22Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen, Zeichen 350-10Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) einseitig, Zeichen 350-20Fußgängerüberweg (Linksaufstellung) einseitig, Zeichen 357-50für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-51für Fußgänger durchlässige Sackgasse, Zeichen 357-52für Radverkehr durchlässige Sackgasse, Zeichen 365-50Fernsprecher;bisher Zeichen 360-50, Zeichen 365-52Tankstelle;bisher Zeichen 361-50, Zeichen 365-53Autogastankstelle (LPG – Liquid Petroleum Gas), Zeichen 365-54Erdgastankstelle (CNG – Compressed Natural Gas), Zeichen 365-55Autobahnhotel;bisher Zeichen 375, Zeichen 365-56Autobahngasthaus;bisher Zeichen 376, Zeichen 365-57Autobahnkiosk;bisher Zeichen 377, Zeichen 365-58Toilette;bisher Zeichen 378, Zeichen 365-59Autobahnkapelle;neues Zeichen, Zeichen 365-60Zelt- und Wohnwagenplatz;bisher Zeichen 366, Zeichen 365-61Informationsstelle;bisher Zeichen 367, Zeichen 365-62Pannenhilfe;bisher Zeichen 359, Zeichen 365-63Fußgängerunterführung;bisher Zeichen 355-10, Zeichen 365-64Fußgängerunterführung;bisher Zeichen 355-11, Zeichen 385-50Ortshinweistafel, einzeilig, Zeichen 385-51Ortshinweistafel, zweizeilig, Zeichen 386.1-10Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-11Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-12Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-20Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-21Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-22Touristischer Hinweis als Wegweiser – Pfeilwegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.1-30Touristischer Hinweis als Wegweiser – Wegweiser geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 386.1-31Touristischer Hinweis als Wegweiser – Vorwegweiser geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 386.1-32Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „in“;neues Zeichen, Zeichen 386.1-33Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „via“;neues Zeichen, Zeichen 386.1-33Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung …“;neues Zeichen, Zeichen 386.1-50Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal (einzeilig);bisher Zeichen 386-53, Zeichen 386.1-51Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal (zweizeilig);bisher Zeichen 386-54, Zeichen 386.2Touristische Route;bisher Zeichen 386-50, Zeichen 386.2-10Touristische Route, Wegweiser linksweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-20Touristische Route, Wegweiser rechtsweisend;neues Zeichen, Zeichen 386.2-30Touristischer Hinweis mit Bezugsziel „Richtung …“;neues Zeichen, Zeichen 386.3Touristische Unterrichtungstafel;bisher Zeichen 386-52, Zeichen 386.3-50Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß „Brocken-Erklärung“, Zeichen 389Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar, Zeichen 390Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz, Zeichen 393Informationstafel an Grenzübergangsstellen, Zeichen 394Laternenring(selbstklebende Folie), Zeichen 394-50Laternenring(Schild für Laternen), Zeichen 401(Nummernschild für) Bundesstraßen, Zeichen 405(Nummernschild für) Autobahnen, Zeichen 406-50Knotenpunkte der Autobahnen (ein- oder zweistellige Nummer); bisher Zeichen 406, Zeichen 406-51Knotenpunkte der Autobahnen (drei oder mehrstellige Nummer); neues Zeichen, Zeichen 410(Nummernschild für) Europastraßen, Zeichen 415-20Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend, Zeichen 415-20Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – rechtsweisend, Zeichen 415-10Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen – linksweisend, Zeichen 418-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 418-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 419-10Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung −linksweisend, Zeichen 419-20Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 421-10Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – linksweisend, Zeichen 421-20Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechtsweisend, Zeichen 421-11Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend, Zeichen 421-21Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend, Zeichen 421-12Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – linksweisend, Zeichen 421-22Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – rechtsweisend, Zeichen 422-10Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-11Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-20Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-21Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-30Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-31, Zeichen 422-12Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-13Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-22Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-23Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-31Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 422-14Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – hier links;neues Zeichen, Zeichen 422-15Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – links einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-24Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – hier rechts;neues Zeichen, Zeichen 422-25Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – rechts einordnen;neues Zeichen, Zeichen 422-32Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten „Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung“ – geradeaus;neues Zeichen, Zeichen 430-10Pfeilwegweiser zur Autobahn – linksweisend, Zeichen 430-20Pfeilwegweiser zur Autobahn – rechtsweisend, Zeichen 432-10Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – linksweisend, Zeichen 432-20Pfeilwegweiser zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung – rechtsweisend, Zeichen 434-52Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) mit Bundesstraßennummer;neues Zeichen, Zeichen 434-53Tabellenwegweiser, aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer;neues Zeichen, Zeichen 441Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn, Zeichen 442-10Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – linksweisend;bisher Zeichen 442-11, Zeichen 442-20Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-21, Zeichen 442-30Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-31, Zeichen 442-11Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend;bisher Zeichen 442-12, Zeichen 442-21Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-22, Zeichen 442-31Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-32, Zeichen 422-12Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – linksweisend;bisher Zeichen 442-13, Zeichen 422-22Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – rechtsweisend;bisher Zeichen 442-23, Zeichen 422-32Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten „kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ – geradeaus;bisher Zeichen 442-33, Zeichen 448-50Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb von Autobahnen, Zeichen 448.1Ankündigungstafel für einen Autohof, Zeichen 450-50Ankündigungsbake einstreifig (100 m), Zeichen 450-51Ankündigungsbake zweistreifig (200 m), Zeichen 450-52Ankündigungsbake dreistreifig (300 m), Zeichen 450-53Ankündigungsbake einstreifig (100 m, gelb), Zeichen 450-54Ankündigungsbake zweistreifig (200 m, gelb), Zeichen 450-55Ankündigungsbake dreistreifig (300 m, gelb), Zeichen 453Entfernungstafel auf Autobahnen, Zeichen 454-10Umleitungswegweiser, linksweisend, Zeichen 454-20Umleitungswegweiser, rechtsweisend, Zeichen 455.1-10Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links;überarbeitetes Zeichen 455-10, Zeichen 455.1-10Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier links;überarbeitetes Zeichen 455-11, Zeichen 455.1-12Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, links einordnen;überarbeitetes Zeichen 455-12, Zeichen 455.1-20Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung rechts;überarbeitetes Zeichen 455-20, Zeichen 455.1-21Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, hier rechts;überarbeitetes Zeichen 455-21, Zeichen 455.1-22Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, rechts einordnen;überarbeitetes Zeichen 455-22, Zeichen 455.1-30Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung geradeaus;überarbeitetes Zeichen 455-30, Zeichen 460-10Bedarfsumleitung, linksweisend, Zeichen 460-11Bedarfsumleitung, rechts vorbei, Zeichen 460-12Bedarfsumleitung, hier links, Zeichen 460-20Bedarfsumleitung, rechtsweisend, Zeichen 460-21Bedarfsumleitung, links vorbei, Zeichen 460-22Bedarfsumleitung, hier rechts, Zeichen 466Weiterführende Bedarfsumleitung, Zeichen 467.1-10Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) linksweisend, Zeichen 467.1-20Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) rechtsweisend, Zeichen 467.1-30Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) geradeaus, Zeichen 467.2Ende einer Streckenempfehlung, Zeichen 501-10Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 501-11Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, Zeichen 501-12Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, Zeichen 501-13Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 501-14Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 501-15Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und einstreifig geradeaus, Zeichen 501-16Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links und zweistreifig geradeaus, Zeichen 501-17Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links und einstreifig geradeaus, Zeichen 501-20Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 501-21Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, Zeichen 501-22Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, Zeichen 501-23Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 501-24Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, ein Fahrstreifen übergeleitet;neues Zeichen, Zeichen 505-11Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO – zweistreifig nach links, Zeichen 505-12Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 auf Autobahnen – zweistreifig nach links, Zeichen 505-21Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn – zweistreifig nach rechts, Zeichen 505-22Überleitungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen – zweistreifig nach rechts, Zeichen 511-10Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 511-11Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, Zeichen 511-12Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach links, Zeichen 511-20Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 511-21Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, Zeichen 511-22Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig nach rechts, Zeichen 513-10Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 513-11Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach links, Zeichen 513-20Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 513-21Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung ohne Gegenverkehr – zweistreifig nach rechts, Zeichen 514-10Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung mit Gegenverkehr – einstreifig nach links, Zeichen 514-20Verschwenkungstafel; kurze Verschwenkung – Darstellung mit Gegenverkehr – einstreifig nach rechts, Zeichen 515-11Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn: zweistreifig nach links, Zeichen 515-12Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen – zweistreifig nach links, Zeichen 515-13Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach links, Zeichen 515-21Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO außerhalb der Autobahn – zweistreifig nach rechts, Zeichen 515-22Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO auf Autobahnen – zweistreifig nach rechts, Zeichen 515-23Verschwenkungstafel – ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 264 StVO – dreistreifig nach rechts, Zeichen 521-30Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 521-31Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 521-32Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – vierstreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 521-33Fahrstreifentafel – ohne Gegenverkehr – fünfstreifig in Fahrtrichtung, Zeichen 522-30Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-31Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-32Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – einstreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-33Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-34Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-35Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – zweistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 522-36Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr – dreistreifig in Fahrtrichtung und dreistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 525-31Fahrstreifentafel; Darstellung ohne Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 StVO: drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, Zeichen 526-31Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und einstreifig in Gegenrichtung; außerhalb der Autobahn, Zeichen 526-33Fahrstreifentafel – mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig in Fahrtrichtung und zweistreifig in Gegenrichtung, Zeichen 531-10Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen, Zeichen 531-11Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen, Zeichen 531-12Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 3 Fahrstreifen, Zeichen 531-13Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 4 Fahrstreifen, Zeichen 531-20Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen, Zeichen 531-21Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 2 Fahrstreifen, Zeichen 531-22Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 3 Fahrstreifen, Zeichen 531-23Einengungstafel – ohne Gegenverkehr – Einzug links, noch 4 Fahrstreifen, Zeichen 532-10Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 532-20Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 532-21Einengungstafel – mit Gegenverkehr – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 533-20Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab;neues Zeichen, Zeichen 533-21Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – dreistreifig durchgehend und einstreifig rechts ab;neues Zeichen, Zeichen 533-21Trennungstafel – ohne Gegenverkehr – zweistreifig durchgehend und zweistreifig rechts ab;neues Zeichen, Zeichen 535-11Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug rechts, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung, Zeichen 535-21Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 StVO; Einzug links, noch 2 Fahrstreifen in Fahrtrichtung, Zeichen 536-20Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 536-21Einengungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 279 – Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 541-10Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 1-streifig plus Fahrstreifen links, Zeichen 541-11Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 2-streifig plus Fahrstreifen links, Zeichen 541-20Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 1-streifig plus Fahrstreifen rechts, Zeichen 541-21Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr – 2-streifig plus Fahrstreifen rechts, Zeichen 542-10Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 542-11Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr; 1-streifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung, Zeichen 545-11Aufweitungstafel – ohne Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – zweistreifig plus Fahrstreifen links, Zeichen 546-10Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung; außerhalb der Autobahn, Zeichen 546-11Aufweitungstafel – mit Gegenverkehr mit integriertem Zeichen 275 – einstreifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung; außerhalb der Autobahn, Zeichen 551-20Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus einstreifig durchgehend, Zeichen 551-21Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – einstreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend, Zeichen 551-22Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus zweistreifig durchgehend, Zeichen 551-23Zusammenführungstafel – an einmündender Strecke – zweistreifig einmündend plus dreistreifig durchgehend, Zeichen 590-10Blockumfahrung rechts, links, links, Zeichen 590-11Blockumfahrung rechts, rechts, rechts, Zeichen 600-30Absperrschranke;100 × 800 mm, Zeichen 600-31Absperrschranke;100 × 1200 mm, Zeichen 600-32Absperrschranke;100 × 1600 mm, Zeichen 600-34Absperrschranke;250 × 1600 mm, Zeichen 605-10Leitbake (Aufstellung rechts);1000 × 250 mm, Zeichen 605-20Leitbake (Aufstellung links);1000 × 250 mm, Zeichen 605-11Leitbake, Pfeilbake, (Aufstellung rechts);1000 × 250 mm, Zeichen 605-21Leitbake, Pfeilbake, (Aufstellung links);1000 × 250 mm, Zeichen 605-13Warnlichtbake (Aufstellung rechts);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-12, Zeichen 605-23Warnlichtbake (Aufstellung rechts);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-22, Zeichen 605-14Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung rechts);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-13, Zeichen 605-24Warnlichtbake mit integriertem Zeichen 222-10 (Aufstellung links);2500 × 500 mm;bisher Zeichen 605-23, Zeichen 615fahrbare Absperrtafel;2500 × 1700 mm, Zeichen 616-30Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung);3600 × 2200 mm, Zeichen 616-31Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung);2500 × 1700 mm, Zeichen 625-10Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 500 mm, Zeichen 625-20Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 500 mm, Zeichen 625-11Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 1500 mm, Zeichen 625-21Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 1500 mm, Zeichen 625-12Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 2000 mm, Zeichen 625-22Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 2000 mm, Zeichen 625-13Richtungstafel in Kurven (Aufstellung rechts);500 × 2500 mm, Zeichen 625-23Richtungstafel in Kurven (Aufstellung links);500 × 2500 mm, Zeichen 626-10Leitplatte (Aufstellung rechts);750 × 500 mm;bisher Zeichen 605-14, Zeichen 626-20Leitplatte (Aufstellung links);750 × 500 mm;bisher Zeichen 605-24, Zeichen 626-30Leitplatte;750 × 500 mm;bisher Zeichen 605-30, Zeichen 626-31Leitplatte;1200 × 600 mm;bisher Zeichen 605-31, Zeichen 627-30Leitmal waagerecht;bisher Zeichen 628-30, Zeichen 627-50Leitmal gebogen;bisher Zeichen 628-50, Zeichen 628-10Leitschwelle mit Schraffenbake (Aufstellung rechts), Zeichen 628-20Leitschwelle mit Schraffenbake (Aufstellung links), Zeichen 628-11Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung rechts);neues Zeichen, Zeichen 628-21Leitschwelle mit Leitbake (Aufstellung links);neues Zeichen, Zeichen 629-10Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung rechts), Zeichen 629-20Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung links), Zeichen 629-11Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung rechts);neues Zeichen, Zeichen 629-21Leitbord mit Schraffenbake (Aufstellung links);neues Zeichen, Zeichen 630-10Parkwarntafel, links vorbei;423 × 423 mm;bisher Zeichen 630, Zeichen 630-20Parkwarntafel, rechts vorbei;423 × 423 mm;neues Zeichen, Zusatzzeichen 1000-10Richtungsangaben durch Pfeile, linksweisend, Zusatzzeichen 1000-11Richtung der Gefahrstelle, linksweisend, Zusatzzeichen 1000-12Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, Zusatzzeichen 1000-20Richtungsangaben durch Pfeile, rechtsweisend, Zusatzzeichen 1000-21Richtung der Gefahrstelle, rechtsweisend, Zusatzzeichen 1000-22Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen, Zusatzzeichen 1000-30Beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile, Zusatzzeichen 1000-31Beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile, Zusatzzeichen 1000-32Radverkehr von links und rechts[7], Zusatzzeichen 1000-33Radfahrer im Gegenverkehr[8], Zusatzzeichen 1002-10Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links), Zusatzzeichen 1002-11Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach links), Zusatzzeichen 1002-12Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 1), Zusatzzeichen 1002-13Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach links, Fall 2), Zusatzzeichen 1002-14Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach links), Zusatzzeichen 1002-20Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach rechts), Zusatzzeichen 1002-21Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von oben nach rechts), Zusatzzeichen 1002-22Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 1), Zusatzzeichen 1002-23Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von unten nach rechts, Fall 2), Zusatzzeichen 1002-24Verlauf der Vorfahrtstraße an Einmündungen (von oben nach rechts), Zusatzzeichen 1005-30Reißverschluss erst in … m, Zusatzzeichen 1006-35Verschmutzte Fahrbahn, Zusatzzeichen 1006-39Eingeschränktes Lichtraumprofil durch Bäume, Zusatzzeichen 1007-30Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, Zusatzzeichen 1008-31Verkehrsführung geändert, Zusatzzeichen 1008-32Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO), Zusatzzeichen 1008-33Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO), Zusatzzeichen 1010-10Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen (Spielstraße), Zusatzzeichen 1010-12Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen, Zusatzzeichen 1010-13Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Wohnwagen auch länger als 14 Tage parken dürfen, Zusatzzeichen 1010-14Information Rollende Landstraße, Zusatzzeichen 1012-34Grüne Welle bei … km/h, Zusatzzeichen 1013-50Seitenstreifen befahren, Zusatzzeichen 1013-51Seitenstreifen räumen, Zusatzzeichen 1014-50 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (B), Zusatzzeichen 1014-51 Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (C), Zusatzzeichen 1014-52Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (D), Zusatzzeichen 1014-53Tunnelkategorie gemäß ADR-Übereinkommen (E), Zusatzzeichen 1020-11Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr.
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